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LISTE UNSERER TIER-1-ZULIEFERER

Eine Liste unserer Zulieferer kann hier heruntergeladen werden.

Im Rahmen unserer Umweltverpflichtungen haben wir 2021 zum ersten Mal eine Liste unserer Tier-1-Zulieferer veröffentlicht.

Die Transparenz der Lieferkette ermöglicht es Marken, bei der Identifizierung und Bekämpfung von menschenrechtsrelevantenen Risiken innerhalb ihrer Lieferketten zusammenzuarbeiten, erlaubt es Beschäftigten, ihre Rechte geltend zu machen und Marken in die Verantwortung zu nehmen, und gibt Verbrauchern gleichzeitig die Möglichkeit, sich darüber zu informieren, wo die Produkte hergestellt werden.

Wir sind der Ansicht, dass Transparenz die Grundlage für einen positiven Wandel in der Bekleidungsindustrie bildet. Wir sind stolz auf die Zusammenarbeit mit unseren Zulieferern und unsere gemeinsamen Bestrebungen, die höchsten Standards zur Wahrung der Menschenrechte einzuhalten.

Unsere Zuliefererliste wird unter Einhaltung der strengsten geltenden Industriestandards veröffentlicht — dem Transparency Pledge, der dem Open Data Standard for the Apparel Sector (ODSAS) zu Grunde liegt. Ziel ist es, ein gemeinsames Format für Veröffentlichungen zu verwenden, damit die Daten leicht für Analysen genutzt werden können, und sicherzustellen, dass der Bekleidungssektor Angaben zur Sorgfaltspflicht in einem vergleichbaren Format bereitstellt.

Die Zuliefererliste wird zweimal im Jahr veröffentlicht und umfasst alle Lieferanten von Rapha-Produkten, die derzeit produziert werden. Alle aufgelisteten Zulieferer haben unseren Verhaltenskodex für Zulieferer unterzeichnet und eine Selbsteinschätzung der sozialen und arbeitsrechtlichen Situation auf Grundlage des Higg-Index FSLM oder eines von Rapha anerkannten Sozialaudits durchgeführt.

Bislang haben wir etwa 74 % unseres Geschäftsvolumens veröffentlicht, was wir bei der nächsten Veröffentlichung noch steigern werden.

Wir definieren die Kategorie Tier 1 als unsere Fertigwarenhersteller.

 

Ausnahmen

In künftigen Versionen der Zuliefererliste werden wir alle Tier-1-Subunternehmer aufnehmen.

Wir haben Kooperationspartner und sonstige Produktionspartner ausgeschlossen, zu deren Produktionsstätten wir keine direkte Beziehung haben und die von einer Partnermarke geführt werden. Wir werden diese in zukünftigen Versionen des Berichts nach Abschluss unserer Prüfverfahren für soziale und arbeitsrechtliche Aspekte aufnehmen, vorausgesetzt, es handelt sich nicht um Kooperationspartner, bei denen wir sensible Produktneuheiten schützen müssen.

Wir haben zwei Betriebe davon ausgenommen, die wir derzeit in unser Netzwerk aufnehmen.

Wir haben auch Zulieferer ausgeschlossen, die eine Exit-Strategie verfolgen. Dabei handelt es sich um Zulieferer, mit denen wir uns in gegenseitigem Einvernehmen gemäß den Leitlinien für einen verantwortungsvollen Ausstieg, die von der Ethical Trading Initiative auf Grundlage der folgenden Leitlinien der Internationalen Arbeitsorganisation aufgestellt wurden, getrennt haben:

 
  1. 1. Zusammenarbeit im Rahmen einer echten Partnerschaft.
  2. 2. Sicherstellung der Zahlung aller vertraglichen Verpflichtungen.
  3. 3. Gewährleistung der kurzfristigen finanziellen Stabilität der Zulieferer (3 Monate) ohne nachteilige Auswirkungen.
  4. 4. Rationalisierung und Umstrukturierung der Aufträge mit dem Ziel einer kontinuierlichen Produktion.
  5. 5. Verkürzung der Zahlungsfristen oder vorzugsweise eine Vorauszahlung für gekürzte Aufträge und künftige Aufträge, die von Mengenschwankungen betroffen sind, um den kurzfristigen Cash-Flow der Zulieferer nicht zu beeinträchtigen.